Schulungen

Nächste Kranschulung:
29./30.11.2024

29.11.2024 - 30.11.2024:
Schulung zum Erwerb des Ladekranführerscheines nach DGUV Vorschrift 52 

29.11.2024:
Jährliche Unterweisung für Ladekranführer nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003

Inhaltlicher Auszug aus der DGUV 309-003/52:

"... der Kranführer muss unterwiesen sein und seine Befähigung nachweisen können..."

"... der Kranführer trägt die Verantwortung für die Maschine, mit der er umgeht. Er muss das sichere Steuern beherrschen, Sicherheitsvorschriften, Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen kennen und beachten..."

"... verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt..."

Theoretische Ladekranschulung

  • Rechtliche Hintergründe
  • Verantwortung und Haftung
  • Wesentliche Inhalte 
  • Einführung in die Thematik
  • Wesentliche Inhalte BGR 500 Kap. 2. 8
  • Technik-Teil

Die theoretische Schulung endet mit der Prüfung zum Kranführerschein.

 

Praktische Ausbildung am Ladekran

  • Einweisung am Kran
  • Inbetriebnahme vom Ladekran
  • Auf und Abbau
  • Abstützen und Arbeiten mit dem Ladekran
  • Feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
  • stabile Schwerpunktlage beim Anheben und Absetzen von Lasten
  • Zielfahren und Zielsenken nach Vorgabe
  • Arbeiten mit Einweiser- Arbeiten mit Anschläger
  • Fahren unter Last
  • Anschlagen von Lasten
  • Umrüsten
  • Möglichkeiten und Grenzen der Überlast
  • Ladungssicherung

Der Teilnehmer weist seine Fertigkeiten durch eine praktische Prüfung nach.