29.11.2024 - 30.11.2024:
Schulung zum Erwerb des Ladekranführerscheines nach DGUV Vorschrift 52
29.11.2024:
Jährliche Unterweisung für Ladekranführer nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003
Inhaltlicher Auszug aus der DGUV 309-003/52:
"... der Kranführer muss unterwiesen sein und seine Befähigung nachweisen können..."
"... der Kranführer trägt die Verantwortung für die Maschine, mit der er umgeht. Er muss das sichere Steuern beherrschen, Sicherheitsvorschriften, Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen kennen und beachten..."
"... verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt..."
Die theoretische Schulung endet mit der Prüfung zum Kranführerschein.
Der Teilnehmer weist seine Fertigkeiten durch eine praktische Prüfung nach.